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Liudger-Realschule
Emsbüren
 

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Sozialverhalten

Die Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten werden auf der Grundlage des Zeugniserlasses (siehe Seite “Arbeits- und Sozialverhalten) gegeben. Folgende Aspekte fließen in die Bewertung mit ein.

A) verdient besondere Anerkennung

    - Der Schüler/ Die Schülerin...

    - konnte eigenes Handeln selbstständig reflektieren.

    - setzte sich aktiv für die Einhaltung der Regeln (Schulordnung etc.) ein.

    - beteilige sich aktiv daran, Konflikte friedlich zu regeln.

    - beteiligte sich aktiv daran, Lösungsmöglichkeiten zu finden.

    - war hilfsbereit gegenüber Mitschülern/ -innen und Lehrer/innen.

    - setzte sich für Schulfrieden (Klassenfrieden) ein.

    - zeigte Zivilcourage (Mut).

    - übernahm Verantwortung.

    - übernahm zusätzliche Aufgaben für die Schul- oder Klassengemeinschaft.

 

B) entspricht den Erwartungen in vollem Umfang

    - Der Schüler/ Die Schülerin...

    - konnte eigenes Handeln überwiegend selbstständig reflektieren.

    - hielt Regeln ein.

    - war oft hilfsbereit gegenüber Mitschülern/-innen.

    - übernahm Aufgaben fr die Schul- oder Klassengemeinschaft.

    - beteiligte sich häufig daran, Konflikte zu lösen.

 

C) entspricht den Erwartungen

    - Der Schüler/ die Schülerin...

    - konnte eigenes Handeln mit gelegentlicher Hilfe reflektieren.

    - hielt Regeln (Schulordnung etc.) meistens ein.

    - war hilfsbereit gegenüber Mitschülern/-innen.

    - übernahm gelegentlich Aufgaben für die Schul- oder Klassengemeinschaft.

     

D) entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen

    - Der Schüler/ Die Schülerin...

    - konnte eigenes Handeln trotz Hilfe nur selten reflektieren.

    - hielt Regeln oft nicht ein.

    - zeigte wenig Hilfsbereitschaft.

    - übernahm zusätzliche Aufgaben erst nach Aufforderung.

    - störte manchmal den Unterrichts- bzw. Schulfreiden.

 

E) entspricht nicht den Erwartungen

    - Der Schüler/ Die Schülerin...

    - konnte eigenes Handeln trotz Hilfe nicht reflektieren.

    - hielt Regeln (Ordnungen) sehr selten ein.

    - zeigte keine Hilfsbereitschaft.

    - lehnte zusätzliche Aufgaben ab.

    - störte den Unterrichtsfrieden- bzw. Schuldfrieden durch:

        - Gewaltanwendung (verbal-nonverbal).

        - Mobbing/ Bedrohung von Mitschülern.

        - unter Druck setzen von Mitschülern.

        - Vandalismus.

        - Zerstörung von fremdem Eigentum.

        - gefährdendes Verhalten.

 

Es wird  darauf hin gewiesen, dass es sich bei der 3. Abstufung „entspricht den Erwartungen“ keineswegs um eine negative Aussage handelt. Diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen im Allgemeinen und ohne nennenswerte Einschränkung entspricht. Diese Formulierung ist damit die Regel an unserer Schule. Hierauf haben sich die Realschulen und die Haupt- und Realschulen im Landkreis Emsland und in der Grafschaft Bentheim geeinigt, damit insbesondere bei den Bewerbungszeugnissen eine Vergleichbarkeit innerhalb des Emslandes und der Grafschaft besteht.